Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
HaFe Facility Services, Inhaber Fethi Bey Güngör, Kolonnenstraße 8, 10827 Berlin
Stand: Oktober 2026
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen HaFe Facility Services, Inhaber Fethi Bey Güngör (nachfolgend „Auftragnehmer“), und seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) über Leistungen aus den Bereichen Facility Management, Gebäudemanagement, Objektbetreuung, Projektsteuerung, Hausmeisterservice, Unterhalts- und Glasreinigung, Baureinigung, Grünpflege, Winterdienst, Entrümpelung, Haushaltsauflösung sowie Ausbau und Renovierung.
(2) Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
(3) Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
(1) Die Darstellung der Leistungen auf der Website stellt kein bindendes Angebot dar.
(2) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und, sofern nichts anderes angegeben ist, 30 Tage gültig.
(3) Der Vertrag kommt durch die Annahme des Angebots durch den Auftraggeber, durch eine Auftragsbestätigung des Auftragnehmers in Textform (z. B. per E-Mail) oder durch den Beginn der Ausführung zustande.
§ 3 Leistungsumfang
(1) Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Zusätzliche oder geänderte Leistungen werden nach vorheriger Absprache gesondert vergütet.
(2) Der Auftragnehmer ist berechtigt, sich zur Erfüllung seiner Leistungen qualifizierter Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und Nachunternehmer zu bedienen.
(3) Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen fachgerecht und mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg wird bei Dienstleistungen nicht geschuldet.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber verschafft dem Auftragnehmer zu den vereinbarten Zeiten Zugang zu den Objekten und Flächen und stellt, soweit erforderlich, Strom und Wasser unentgeltlich zur Verfügung.
(2) Der Auftraggeber weist den Auftragnehmer vor Beginn der Arbeiten auf besondere Gefahren, empfindliche Oberflächen sowie die Lage verdeckter Leitungen (Strom, Gas, Wasser) hin.
(3) Verzögerungen oder Mehraufwand, die durch fehlende oder verspätete Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, kann der Auftragnehmer nach tatsächlichem Aufwand gesondert berechnen.
§ 5 Termine und Ausführung
(1) Ausführungstermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich in Textform als verbindlich vereinbart wurden.
(2) Bei höherer Gewalt, ungünstiger Witterung bei Außenarbeiten, behördlichen Anordnungen oder sonstigen vom Auftragnehmer nicht zu vertretenden Umständen verlängern sich Ausführungsfristen angemessen. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber unverzüglich.
§ 6 Besondere Bestimmungen für den Winterdienst
(1) Umfang, Flächen und Einsatzzeiten des Winterdienstes ergeben sich aus dem Vertrag. Der Auftragnehmer übernimmt die Räum- und Streupflicht nur für die vertraglich bezeichneten Flächen und Zeiten.
(2) Bei andauerndem Schneefall, Eisregen oder vergleichbaren Extremwetterlagen werden Räum- und Streuarbeiten in zumutbaren Abständen wiederholt. Eine vollständige Schnee- und Eisfreiheit zu jedem Zeitpunkt kann in diesen Fällen nicht gewährleistet werden.
(3) Soweit nichts anderes vereinbart ist, werden abstumpfende Streumittel verwendet.
§ 7 Besondere Bestimmungen für Entrümpelungen und Haushaltsauflösungen
(1) Der Auftraggeber versichert, über die zu räumenden Gegenstände verfügungsberechtigt zu sein.
(2) Gegenstände, die nicht entfernt werden sollen, sind vor Beginn der Arbeiten eindeutig zu kennzeichnen oder aus den Räumen zu entfernen. Für versehentlich entsorgte, nicht gekennzeichnete Gegenstände haftet der Auftragnehmer nur nach Maßgabe von § 11.
(3) Die Entsorgung erfolgt fachgerecht. Eine Anrechnung von Wertgegenständen auf den Preis erfolgt nur nach gesonderter Vereinbarung. Die Entsorgung von Sonderabfällen (z. B. Farben, Lacke, Chemikalien, asbesthaltige Materialien) ist nur nach gesonderter Vereinbarung geschuldet.
§ 8 Preise und Zahlung
(1) Es gelten die im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung genannten Preise. Preise gegenüber Verbrauchern verstehen sich einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer, Preise gegenüber Unternehmern zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(3) Laufende Leistungen (z. B. Objektbetreuung, Unterhaltsreinigung, Winterdienst) werden, sofern nichts anderes vereinbart ist, monatlich abgerechnet.
(4) Bei umfangreicheren Werkleistungen, insbesondere Renovierungsarbeiten, ist der Auftragnehmer berechtigt, Abschlagszahlungen nach Maßgabe von § 632a BGB zu verlangen.
(5) Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Regelungen.
§ 9 Abnahme
(1) Werkleistungen, insbesondere Renovierungs-, Maler-, Tapezier- und Bodenlegearbeiten sowie der Einbau von Baufertigteilen, sind nach Fertigstellung abzunehmen. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden.
(2) Ein Werk gilt als abgenommen, wenn der Auftragnehmer dem Auftraggeber nach Fertigstellung eine angemessene Frist zur Abnahme gesetzt hat und der Auftraggeber die Abnahme nicht innerhalb dieser Frist unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert hat. Ist der Auftraggeber Verbraucher, tritt diese Wirkung nur ein, wenn der Auftragnehmer ihn zusammen mit der Aufforderung zur Abnahme in Textform auf diese Folgen hingewiesen hat (§ 640 Abs. 2 BGB).
§ 10 Mängelansprüche
(1) Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte. Der Auftragnehmer ist zunächst zur Nacherfüllung berechtigt.
(2) Beanstandungen bei Reinigungs- und Pflegeleistungen sollte der Auftraggeber möglichst unverzüglich mitteilen, damit der Auftragnehmer kurzfristig nachbessern kann.
(3) Gegenüber Unternehmern beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche ein Jahr ab Abnahme bzw. Leistungserbringung. Dies gilt nicht für Arbeiten an einem Bauwerk, für Schadensersatzansprüche nach § 11 sowie bei arglistigem Verschweigen eines Mangels.
§ 11 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf, ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(3) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und Nachunternehmer des Auftragnehmers.
(4) Schäden sind dem Auftragnehmer unverzüglich, möglichst in Textform, anzuzeigen.
§ 12 Schlüssel
Dem Auftragnehmer überlassene Schlüssel und Zugangsmittel werden sorgfältig verwahrt und nur zur Vertragserfüllung verwendet. Bei Vertragsende werden sie zurückgegeben. Für den Verlust haftet der Auftragnehmer nach Maßgabe von § 11.
§ 13 Laufzeit und Kündigung von Dauerverträgen
(1) Die Laufzeit von Verträgen über laufende Leistungen ergibt sich aus dem Vertrag. Ist keine Laufzeit vereinbart, läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden.
(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Kündigungen bedürfen der Textform.
§ 14 Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbrauchern steht bei Verträgen, die außerhalb von Geschäftsräumen oder ausschließlich über Fernkommunikationsmittel (z. B. Telefon, E-Mail) geschlossen werden, ein gesetzliches Widerrufsrecht nach folgender Maßgabe zu:
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (HaFe Facility Services, Inhaber Fethi Bey Güngör, Kolonnenstraße 8, 10827 Berlin, Telefon: +49 176 72147575, E-Mail: info@hafe-facility-services.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das unten stehende Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Besonderer Hinweis
Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag zur Erbringung von Dienstleistungen, wenn wir die Dienstleistung vollständig erbracht haben und mit der Ausführung erst begonnen haben, nachdem Sie dazu Ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben und gleichzeitig Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch uns verlieren.
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
- An HaFe Facility Services, Inhaber Fethi Bey Güngör, Kolonnenstraße 8, 10827 Berlin, E-Mail: info@hafe-facility-services.de
- Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*):
- Bestellt am (*):
- Name des/der Verbraucher(s):
- Anschrift des/der Verbraucher(s):
- Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier):
- Datum:
(*) Unzutreffendes streichen.
§ 15 Verbraucherstreitbeilegung
Der Auftragnehmer ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
§ 16 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Rechts des Staates entzogen wird, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis Berlin.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
